Residenzpflicht für Flüchtlinge in Thüringen bleibt weiterhin bestehen
Wie Radio F.R.E.I. berichtet hat der Innenausschuss des Thüringer Landtags am 13. August empfohlen die Residenzpflicht für Flüchtlinge in Thüringen aufrecht zu erhalten.
Der im Mai dieses Jahres gestellte Antrag der FDP auf Abschaffung der Residenzpflicht wurde damit abgelehnt. Auch ein ähnlicher Antrag der Partei die LINKE wurde bereits abgelehnt. Das bedeutet, dass diejenigen, die in Thüringen auf die Bearbeitung ihres Asylantrags warten, auch weiterhin die Grenze des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht überschreiten dürfen. Somit dürfen auch Flüchtlinge, die in Erfurt leben, die Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen.
Mit der weitestgehenden Aufhebung der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg ist eine bundesweite Diskussion um dessen Abschaffung entbrannt. Das Asylverfahrensgesetz lässt ausdrücklich zu, diese Beschränkung aufzuheben und damit den erlaubnisfreien Aufenthalt auf Landesebene möglich zu machen. Die jetzige Entscheidung des Thüringer Landtags ist ein Rückschlag innerhalb dieser Diskussionen. Das rassistische Sondergesetz ist damit bis auf weiteres noch lange nicht vom Tisch.