Petition gegen den Abschiebeterror an der Familie Arsič


Wir riefen unlängst zur solidarischen Prozessbeobachtung im Prozess der Familie Arsič gegen Bundesrepublik Deutschland – Verweigerung von Asyl in Gera auf. Die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde vom Verwaltungsgericht trotz der offensichtlichen Verfolgung und Gefahr, die der Familie in Serbien wieder drohen wird, in Gera abgelehnt (Bericht OTZ: Angehörige ermordet – Roma-Familie muss trotzdem zurück nach Serbien; Bericht TLZ im Vorfeld des Prozesses: „Nur ein toter Zigeuner ist ein guter Zigeuner“: Familie Arsič klagt auf Asyl).

Wir dokumentieren an dieser Stelle den Aufruf zur Unterschreibung einer Petititon für das Bleiberecht für die Familie Arsič.

Bleiberecht für Fam. Arsič – Ein Leben in Sicherheit und Würde gewährleisten!

Petition an die Petitionsausschüsse von Bundestag und Thüringer Landtag, an den Bundesinnenminister und den Innenminister Thüringens sowie an die Fraktionen im Bundestag und im Thüringer Landtag

von Dirk Stegemann Berlin mit informeller Zuarbeit durch The VOICE Refugee Forum Jena im Auftrag der Familie Arsič

Gemessen am Leidensweg Familie Arsič im Herkunftsland Serbien ist es absolut unverständlich, warum verpflichtende Rechtsnormen weder bei der Bearbeitung des Erstantrages noch des Folgeantrages berücksichtigt worden sind:

  • Zwei Mordopfer in der Familie
  • Vergewaltigung (zusätzlicher Verlust der Arbeit wegen des Vorfalles!)
  • anschließende Bedrohung der Familie an Leib und Leben durch die Täter wegen der Anzeige bei der Polizei
  • politisches und soziales Engagement für die eigene Minderheit mit resultierendem Arbeitsplatzverlust
  • diskriminierende Ausgrenzung als Romni (Arbeit, Polizei, medizinische Versorgung)
  • Die wiederholte Bedrohung von Leib und Leben mit gewaltsamem Verlust von Familienangehörigen und zusätzliche Kummulativeffekte bei ethnischer Diskriminierung in mehreren existentiellen Lebensbereichen durch physische, psychische und sexuelle Gewalt sowie gleichzeitig insuffizientem Schutz durch Polizei und Justiz erfüllen die Kriterien für die zwingende Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für beide Asylanträge. Die ignoranten Zurückweisungen der Erst- und Folgeanträge als „offensichtlich unbegründet“ stellen demnach zynische Rechtsbeugungen i.S. § 48 Abs. 1 VwVfG dar und bedürfen der Richtigstellung durch Rücknahme dieser Ablehnungsbescheide!

    Das Recht wird gebrochen, wenn wir in unseren Heimatländern zu Flüchtlingen gemacht werden.
    Das Recht wird gebrochen, wenn wir den geplünderten Reichtümern unserer Heimat folgen und zu tausenden sterben.
    Das Recht wird gebrochen wenn uns hier unsere Rechte vorenthalten, wir in Lagern isoliert, bis zur Hoffnungslosigkeit schikaniert und mit Gewalt und gegen unseren Willen deportiert werden.
    Wir haben nichts zu verlieren!

    [Bei The Voice finden sich außerdem einige Links mit weiteren Hintergrundinformationen über den Kampf für ein Leben in Sicherheit und Würde und über die Verfolgung der Familie Arsič in Serbien und der Kampf um Asyl in Deutschland. Für ein Leben ohne Grenzen!]