Statement der Verurteilten im Räumungsprozess gegen Topf&Söhne-Besetzung

Die Verurteilten im Prozess zur Räumung des Topf&Söhne-Geländes haben in einer Pressemitteilung erklärt:

Am 3.4.2009 wurden 19 Personen verurteilt, das besetzte Topf&Söhne-Gelände in Erfurt zu räumen. Der Prozess war von Anfang an von zweifelhaften rechtsstaatlichen Standards geprägt. Die Geladenen bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Weitergabe ihrer personenbezogener Daten durch die Polizei. Zwei Personen wurden beim Brand am 4.2.2009 vor dem besetzten Gelände kontrolliert, 18 weitere bei einer Besetzung in der Hohenwindenstraße aufgegriffen. Letztlich lässt sich bei niemandem der Geladenen eine direkte Zugehörigkeit zu der Besetzer_innengruppe der Rudolstädter Straße beweisen.

Die Kammer des Landgerichts folgt bei ihrer Urteilsfindung der Rechtsauffassung der Immobilienfirma Domicil Hausbau GmbH, wonach die Antragsgegner_innen zeigen müssen, dass sie nicht auf dem besetzten Gelände wohnen. Absurderweise wurden jedoch die Personen, denen die Antragsschrift nicht zugestellt werden konnte, nicht verurteilt.

Schon zum ersten Verhandlungstag am 13.3.2009 erfolgte eine Vorverurteilung durch den zu dieser Zeit vorsitzenden Richter Schilling, der die Besetzer_innen im MDR als Chaoten bezeichnete. Nun wurde dieser
aufgrund seiner Befangenheit ausgewechselt und die Verhandlung wurde am 3.4.2009 wiederholt, wobei diesmal noch am selben Tag das Urteil gesprochen wurde.

Die Betroffenen erklären zur angewandten Praxis: „Es ist nicht unser Rechtsstaat und es verwundert uns nicht, wenn er seine eigenen Spielregeln nicht einhält. Hier soll offenbar ein antifaschistisches Kulturprojekt mit allem Mitteln des Rechts platt gemacht werden.“