Ein bisschen Freiheit: Residenzpflicht bleibt

Einen Moment lang sah es so aus, als ob die rassistische Residenzpflicht abgeschafft oder zumindest in ihrer räumlichen Begrenzung auf Thüringen ausgedehnt werden könnte. Nachdem entsprechende Initativen im Thüringer Landtag gescheitert sind, tritt im Herbst eine neue Verordnung zur ordnungsgemäßen Diskriminierung von Flüchtlingen in Kraft. Der Flüchtlingsrat Thüringen erklärt dazu in einer Pressemitteilung:

In Thüringen leben über zwei Tausend Menschen, die ihre Heimatländer wegen Krieg, Verfolgung, Folter, Hunger, Elend, Gefahr für Leib und Leben verlassen haben. Sie flohen nach Deutschland, um einer meist massiven Beschränkung ihrer Freiheitsrechte zu entkommen. Sie hofften auf eine Gesellschaft, die die Freiheit eines Menschen achtet. Stattdessen werden sie über Jahre in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Im Herbst diesen Jahres soll eine Thüringer Verordnung in Kraft treten, die die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen neu regelt. Was als Vorstoß verkauft werden soll, ist aus Sicht von Flüchtlings- und Migrantenorganisationen, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden nur eine weitere Verletzung von Grundrechten. Künftig sollen sich AsylbewerberInnen und geduldete Flüchtlinge in künstlich geschaffenen neuen Zonen ein bisschen mehr frei bewegen dürfen.

Viele Schattierungen von Rassimus, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen werden durch Gesetze oder Verordnungen legitimiert. Die sogenannte “Residenzpflicht” ist eine davon. “Menschen die Freiheit zu nehmen, von Altenburg nach Eisenach zu fahren, von Nordhausen nach Sonneberg, kann nicht nachvollziehbar begründet werden. Es gibt keinerlei Argumente, die für eine Pflicht sprechen, sich nur innerhalb eines bestimmten Radius an Boden unter den Füßen zu bewegen – ob in Thüringen oder bundesweit. PolitikerInnen, welche das Recht auf Freiheit so mit Füßen treten, sollten sich zu dieser grundgesetzwidrigen Einstellung bekennen und sich nicht hinter juristischen Wortspielereien verstecken!”, so Antje-Christin Büchner, Sprecherin des Flüchtlingsrat Thüringen.

Die migrationspolitische Sprecherin der CDU, Holbe, äußerte im Mai 2010 im Thüringer Landtag: „Eine Abschaffung der Residenzpflicht auf Bundesebene halten wir für politisch falsch. Aus unserer Sicht hat es sich bewährt, Asylsuchende auf das gesamte Bundesgebiet zu verteilen. Dies vermeidet eine ungewollte Gettobildung in den Großstädten und sichert eine gleichmäßige Verteilung der Kostenlasten“.

„Wer so argumentiert, hat die Residenzpflicht und ihren grundrechtseinschränkenden Charakter nicht in Ansätzen begriffen. Es geht nicht um die Auflage, seinen Wohnsitz in einem bestimmten Landkreis zu nehmen. Es geht um das Recht, diesen – wann und wohin auch immer – verlassen zu können. Wer Gettobildung vermeiden wolle, muss so genannte “Gemeinschaftsunterkünfte” abschaffen. Wer Kostenängste ausstehe, sollte Flüchtlingen ein uneingeschränktes Recht auf Arbeit einräumen.“, macht Büchner deutlich.

„Die Residenzpflicht muss abgeschafft werden! Es ist Zeit in Thüringen die Freiheit von Menschen unabhängig ihrer Herkunft als universelles und allgemeines Menschenrecht zu achten.“.