VG Weimar: Verhinderung der Nazidemo am 1.Mai 2010 war rechtswidrig
Die Verhinderung des Naziaufmarschs am 1.5.2010 in Erfurt war nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Weimar rechtswidrig. Damals endete eine Demonstration der NPD nach wenigen hundert Metern vor einer Straßenblockade von GegendemonstrantInnen. Die Versammlungsbehörde und die Polizei hatten in dieser Situation beschlossen, die Blockade nicht räumen zu lassen, sondern die Nazis zurück zum Bahnhof zu leiten. Dagegen hatte die NPD geklagt und jetzt recht bekommen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „die Beklagten eine zu erwartende Blockade zugelassen [hätten], ohne nachhaltig Maßnahmen zu ihrer Verhinderung getroffen zu haben“ (PM des VG hier als PDF). Damit schloss sich das Gericht der Einschätzung der Antifagruppe ag17 an, die schon im Mai 2010 in einer Stellungnahme erklärt hatte, die Blockade am Leipziger Platz sei von ohne polizeiliche Notlage zugelassen worden und wäre Teil einer politischen Choreografie gewesen.
Für kommende Veranstaltungen schlägt das VG der Versammlungsbehörde vor, bereits im Vorfeld beim Erlass von Auflagen mögliche Gegenaktivitäten mit einzubeziehen. Das könnte u.U. bedeuten, dass allein die Ankündigung von Gegenaktivitäten starke Einschränkungen des Demonstrationsrechts über die Auflagen rechtfertigen könnte. Ob man das von einem linken Standpunkt aus begrüßen kann, bleibt nach wie vor umstritten.