Prozess gegen Yve.tte am 6. März fällt aus

Nach einem reichlich absurden ersten Prozesstag (Bericht: 1, 2) im Rahmen der Verhandlung gegen Yve.tte hat das Gericht nun angeboten das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Yve.tte entschied sich dazu dieses Angebot anzunehmen. Hier Yve.ttes Stellungnahme:

Ein Abgesang

Tja, der Prozess am 6. März wird nun doch nicht mehr stattfinden. Schade eigentlich, dabei hatte die Veranstaltung am 18. Februar doch fast schon theatrale Momente und wohl auch für einige Erheiterung gesorgt. Also hier eine Erklärung statt eines Plädoyers.

Nachdem nun Amtsricht_erin König im Fall des absurden Vorwurfs des „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ die Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs.2 StPO angeboten hat, haben wir uns dazu entschieden, dieses anzunehmen. Sicherlich nicht die beste Entscheidung und auch keine leichte. Diese Einstellung bedeutet nun mehrerlei und erscheint uns auch als die strategisch günstigste, wenn vielleicht auch nicht als politisch sinnvollste Lösung.

Einerseits bedeutet diese kein Schuldzugeständnis, was ja auch albern wäre. Andererseits wäre zu erwarten gewesen, dass die Polizeibe_amtin_nen zur Rechtfertigung ihres gewaltsamen Übergriffs weiterhin frech behaupten würden, ich hätte eine Flasche Bier spazieren getragen. Und die Erfahrung vergangener Prozesse zeigt auch, dass es die Wahrscheinlichkeit gegeben hätte, dass die Richt_erin diesen trotz widersprechender Zeug_in_nen-aussagen glauben könnte und zugleich die Strafe so gering ansetzen würde, dass auch ein Berufungsverfahren keinen Erfolg mehr hätte, zugelassen zu werden. Andererseits dürfte das OLG Jena nun auch keinen Grund mehr haben, die Einleitung des Verfahrens gegen die Beamt_innen wegen Körperverletzung im Amt weiter hinauszuzögern.

Die Einstellung dieses Verfahrens nach § 153 Abs.2 StPO erfolgt nun, weil das Gericht mittlerweile davon ausgeht, dass eine etwaige Schuld als gering anzusehen wäre und auch kein öffentliches Interesse mehr an einer Strafverfolgung besteht. Wie lässt sich das vor dem Hintergrund der Ereignisse bewerten?

Euphemistisch ließe sich schlussfolgern, dass es wohl zu offensichtlich geworden war, dass die Aussage des einzigen Beamten, der erschienen war und sich im Detail auch nur an die einen Monat nach dem Übergriff geschriebene Aussage erinnern wollte, ziemlich allein da stand und mehrere Zeug_inn_en seinen Schilderungen grundlegend widersprachen. Dann wäre da noch der betriebene Aufwand, 30 bis 40 Beamt_inn_en zur Absicherung der Kundgebung vor dem Amtsgericht und 10 weitere zur Durchführung der obernotpeinlichen Durchsuchungen vor dem Gerichtssaal abzustellen. Die Anwesenheit zahlreicher Unterstütz_erinn_en und die Herstellung einer kritischen Öffentlichkeit dürfte auch mehr als unbequem für diesen Prozess gewertet werden. Schließlich ist in letzter Zeit polizeiliches Fehlverhalten und Polizeigewalt sowieso schon mehrfach auch in das Interesse von Massenmedien gerückt.

Dabei war dieses ganze Prozedere ohnehin aus meiner Sicht nichts weiter als eine Farce, eine Frechheit. Angefangen beim Ausstellen eines Strafbefehls von 20 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro, also über 400 Euro oder ersatzweise 20 Tagen Knast. Ebenso die unüblich kurzfristig anberaumte Verhandlung. Auch das Nichtladen von Zeug_inn_en, die mich hätten entlasten können. Stattdessen wurden ausschließlich die Beamt_inn_en geladen, die zuvor dadurch aufgefallen sind, ihr Rechtsverständnis im rechten Moment mit Gewalt durchzusetzen. Eine Kenntnis der Aktenlage vorausgesetzt, kann ich also davon ausgehen, dass hier – ganz im Sinne der hier für die Polizei klar parteiisch agierenden Staatsanwaltschaft – schnell abverurteilt werden sollte und das Urteil entsprechend ein politisches sein sollte.

Und letztlich das Anordnen von Durchsuchungen vor dem Gerichtssaal. Geht es doch im Kern um die Tatsache, dass ich keinen Bock darauf habe, mich gegen meinen Willen von Uniformierten begrapschen zu lassen. So hat Richt_erin König hier einfach noch eins drauf gesetzt und damit klar gemacht, dass sie solche übergriffigen Handlungen befürwortet.

Und so war das Verhalten der cis-männlichen Kontrolleure in Uniform mal wieder die übliche Anmache, als diese meinten, ein Geschlecht irgendwie vorschreiben zu müssen, um so in den Genuss zu kommen, die entsprechen-den Körper alsdann abzugreifen. Einer schien zumindest auch an meinen versifften Socken Interesse gefunden zu haben, als er verlangte, die Stiefel auszuziehen. Das hätte ich auch beim zweiten Mal ganz spannend gefunden und mich auch entsprechend besser drauf vorbereiten können. Ne Woche nicht duschen hätte da bestimmt auch Anklang finden können. Und etwas überrascht musste ich auch feststellen, dass der beim letzten Prozess erschienene Beamte so ganz desuniformiert – und unter anderen Umständen – sehr wahrscheinlich andere Interessen bei mir hätte wecken können. Also rein sexuell versteht sich.

Interessant war auch die Theatralik der Veranstaltung im Saal selbst. Eine Freund_in meinte später zu mir, das Auftreten der Richt_erin würde sie an die Majorin erinnern, die tags zuvor noch im Tatort, nicht sehr überzeugend eigentlich, mitgespielt hat. „Wenn hier kein Gehorsam herrscht, kann ich auch Ordnungsgelder verhängen, damit das gleich klar ist.“

Dabei würd ich doch meinen, dass der Anspruch von Ordnung nichts weiter als eine patriarchale Weltanschauung ist. Auch der Einwand einer Besuch_erin, dass das Auftreten der Richt_erin dem einer Kindergärtnerin gleiche und aufzuhören habe, zeigte entsprechende Wirkung.

Betrachten wir an dieser Stelle noch ein wenig die Rolle der Staatsanwaltschaft bei dieser Komödie, ist festzustellen, dass die beim Prozess anwesende Staatsanwältin doch schwer an einer Verurteilung interessiert zu sein schien. Da sie der Verfahrenseinstellung vorab zustimmen musste, erscheint deren Verhalten auch vor einem anderen Hintergrund umso fragwürdiger. Denn eben jene Staatsanwaltschaft begründete ihre Einstellung des Verfahrens gegen die Beamt_inn_en wegen Körperverletzung im Amt witzigerweise schon vorab mit einer herbeibeschworenen Bierflasche. Denn eine solche hatte ich in meiner Aussage gegen die Beamt_in_nen auch erwähnt. Allerdings in einem anderen Zusammenhang. Sie fiel einfach während des Übergriffs von der Mauer, auf der ich saß. Nur verwendete die Staatsanwaltschaft diese Bierflasche nun gegen mich. „Die Erwähnung der Bierflasche“ meinerseits sei nämlich „insoweit auffallend, weil [diese] aus der Logik dieser Darstellung keinerlei Bedeutung für den Sachverhalt“ habe und meine Darstellung folglich eine „unmotivierte“ sei. Jaja, so lassen sich Märchen erzählen. Meine sonstigen Schilderungen waren aber auch sonst sehr detailliert, aber irgendwie musste die Einstellung wohl erklärt werden. Letztlich versuchte sie also, meine Aussage als unglaubwürdig abzutun. In den Aussagen der Beamt_in_nen tauchte diese Bierflasche dann aber an ganz anderer Stelle auf und wurde dann zum zentralen Argument der Staatsanwaltschaft.

Die Zuspitzung in punkto Dreistigkeit leistete sich dann nur noch die Generalstaatsanwaltschaft, welche die Beschwerde gegen die Einstellung abgearbeitet hat. Denn, nach deren Meinung, sei die „Maßnahme … keinesfalls zweifelsfrei rechtswidrig“ gewesen und die Beamten „konnten vielmehr unter Zugrundelegung“ (einer herbeifantasierten) „herrschenden Meinung von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ausgehen“.

Dieser Prozess lässt sich als ein politischer und als direkte Folge der uneingeschränkten Inanspruchnahme des Gewaltmonopols durch staatliche Organe und zugleich als Antwort auf die Infragestellung jenes Monopols begreifen. Er lässt erahnen, wie toll sich doch die Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz aufeinander abstimmen lässt, wenn es um die Kriminalisierung von antifaschistischer Kritik geht. So zeigte sich am 9. Mai des vergangenen Jahres einmal mehr, wie sehr es staatlicher Gewalt daran gelegen sein kann, rassistisches und menschenverachtendes Geplapper eines Thilo Sarrazin schützen zu wollen und den Protest dagegen erstens durch vollkommen weltfremde Gefahrenprognosen zu kriminalisieren, und zweitens dies dann auch konsequent durch Abschreckung und körperliche Gewalt durchzusetzen.

Bei diesem Prozess sollte es folglich auch nicht nur um die Verhandlung eines Widerstands gehen. Vielmehr geht es um die Vermeidung weiteren Widerstands. Dieser Prozess sollte ganz im Sinne deutscher Tradition zeigen, diesmal eben für die Erfurter Provinz, dass antifaschistische Kritik generell unerwünscht ist und dass diejenigen, die es wagen, sich über dieses hoheitliche Gebot hinwegzusetzen und nicht zuhause bleiben, platt gemacht werden.

Insofern passt auch der Sinnspruch, dass Eine betroffen ist, aber alle gemeint sind.
Alle, die sich nicht mit diesem Zustand zufrieden geben wollen. Mit diesem Zustand eines patriarchalen Systems, dass nichts als Menschenverachtung und Irrsinn hervorbringt. Eines patriarchalen Systems, zu dem eben auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte gehören, welche wiederum ein gemeinsames Interesse verfolgen: die Aufrechterhaltung der bestehenden Machtverhältnisse mit allen Mitteln.

Die politische Motivation von beteiligten Polizist_inn_en, Staatsanwaltschaft und Gericht ist kein Einzelfall. Um nur einige Beispiele anzuführen, dass Punks und Alternative vor diesem und dem Land-Gericht offensichtlich weniger wert sind als uniformierte Gewaltbereite:
Prominentestes Beispiel dürfte da wohl der Prozess gegen die mutmaßlichen Besetzenden sein. Etwa zwanzig Menschen, darunter auch nicht existente, die mal von der Polizei in der Nähe des ehemaligen Besetzten Hauses einer Personalienkontrolle unterzogen wurden, standen nun vor Gericht und wurden beauflagt, das Gelände zu verlassen.

Oder der Prozess nach einem Überfall von Nazis auf Punker am Ende ihrer jährlichen Schlauchboottour hinter der Krämerbrücke. Angeklagt waren nicht etwa die Angreif_erinn_en, sondern ein Punker. Und gegen diesen ausgesagt haben freilich und gerne die Polizeibeamt_inn_en, die meinten, alles gesehen zu haben, aber eigentlich erst ankamen, als die Nazis schon geflüchtet waren. Und klar, wem der Richter dann wohl mehr Glauben geschenkt haben wird.

Oder der Triftstraßen-Prozess, der vor diesem Gericht verhandelt wurde. Ein Nazi schlug einen Punk zu Tode und verletzte den Kopfbereich eines anderen nachhaltig. Nach jahrelanger Verschleppung des Prozesses ging dieser dann mit einer Bewährungsstrafe für den Nazi zu Ende.

Eine nette Zusammenfassung schließlich, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zusammenarbeiten, zeigt die Reportage „Strafsache Polizei“ von spiegel.tv vom 11. Febuar.
Da werden die bereits 2010 von amnesty international zusammen-getragenen Ergebnisse bestätigt, dass Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte immer dann auftauchen, wenn diese selbst Menschen angegriffen, geschlagen, verletzt haben. Diese Anzeigen, also die der Polizei-beamt_inn_en wegen Widerstands, werden munter prozessiert und es kommt häufig zu Verurteilungen. Eingestellt hingegen werden zu etwa 99 % die Anzeigen der Betroffenen gegen dieselben Polizeibeamt_inn_en wegen Körperverletzung im Amt. Anschauliches Beispiel ist da das eines Menschen, der es doch tatsächlich gewagt hat, auf einer nicht dem Grillen zugewiesenen Fläche genau das zu tun. Ergebnis war, dass ein Mensch übersät ist mit Blutergüssen, blutenden Hautabschürfungen und Prellungen und die Beamten sich nicht peinlich dabei vorkommen, vor laufender Kamera Kratzer an ihren Fingern zu filmen.
Diese Reportage zeigt am Beispiel von Bayern, dass es dort bei insgesamt 279 Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt lediglich in einem Fall zu einer Verurteilung kam.

Abschließend lassen die Erfahrungen dieses Prozesses folgendes Fazit zu:

Es gibt erfolgversprechendere Möglichkeiten, Kritik an den Zuständen zu üben, als die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes in Frage zu stellen und die Entscheidung darüber der Justiz anzuvertrauen. Weiterhin ist eine Aussagenverweigerung gegenüber Repressionsorganen immer noch das beste Mittel, da solche später – z.B. von der Staatsanwaltschaft – gegen euch verwendet werden. Dennoch ist es wichtig, sich nicht mit den Nötigungen von Polizeibeamt_inn_en abzufinden, die meinen, das Recht zu haben, in unseren Taschen rumwühlen oder uns begrapschen zu können. Widerstand dagegen ist absolut notwendig.

Und sollte es zu Prozessen kommen, macht diese öffentlich. Gehen wir den Gerichten als Teil der Zumutung auf die Nerven.

Vielen Dank für die Unterstützung und vielleicht bis zum Prozess vor dem OLG in Jena!

Yve.tte

Die Kundgebung am 06.03.2013 findet trotzdem statt, wie geplant ab 8 Uhr.