Heute: Kundgebung gegen Residenzpflicht


Unter dem Motto „Residenzpflicht abschaffen – Rassistische Polizeikontrollen stoppen! Freiheit für Miloud L Cherif und alle anderen!“ ruft The VOICE heute um 15 Uhr zu einer Kundgebung am Hauptbahnhof in Erfurt auf. Aus dem Aufruf:

Die Residenzpflicht stellt für Asylsuchende und Geduldete in Thüringen das Verlassen eines ihnen zugewiesenen Gebiets aus vier Landkreisen unter Strafe. Die Landesregierung, Innenminister Geibert und die Ausländerbehörden wollen die Regelung vor allem als administrative Erleichterung begriffen haben. So seien die Menschen in den Lagern permanent erreichbar. In der Realität dient die Residenzpflicht jedoch dazu, Asylsuchende mitsamt ihren Fluchtgeschichten abseits der Öffentlichkeit zu isolieren, den Zugriff für Abschiebungen abzusichern und eine Grundlage für anlasslose Polizeikontrollen all jener Personen zu schaffen, die nicht ins Bild der weißdeutschen Mehrheitsgesellschaft passen.

Instrument Politischer Verfolgung in Deutschland – Haftantrag gegen Miloud L Cherif
Für Flüchtlingsaktivist_innen bedeutet die Residenzpflicht eine grundsätzliche Kriminalisierung ihrer politischen Aktivitäten. Während sie also nach ihrer Flucht nach Deutschland detailliert begründen müssen, in welcher Form sie politisch verfolgt wurden, bleibt ihnen gleichzeitig in Deutschland das Recht auf freie Bewegung und Meinungsäuerßung verwehrt. Miloud L Cherif, der im Netzwerk von The VOICE Refugee Forum aktiv ist, wurde auf dem Weg zu Konferenzen oder Demonstrationen wiederholt von Polizist_innen aufgehalten, mehrere Stunden festgehalten und zur Rückreise in den ihm zugewiesenen Landkreis Schmalkalden-Meiningen gezwungen. Seit der ersten solchen Kontrolle am 20.11.2010 im Erfurter Hauptbahnhof verlangt das Landratsamt Meiningen die Strafzahlung von 62,00 Euro – für eine einfache Fahrt von Meiningen nach Erfurt. Da Miloud L Cherif diese Zahlung verweigert („Meine Freiheit steht nicht zum Verkauf”), wurde im August 2011 Erzwingungshaft gegen ihn beantragt, welche allerdings infolge öffentlicher Reaktionen zurückgezogen wurde. Fast zwei Jahre später beantragte das Landratsamt Meiningen im Frühjahr 2013 erneut Erzwingungshaft. Diese Haftandrohung besteht weiterhin, da das Amtsgericht Meiningen es bisher vermied, über den Haftantrag zu entscheiden.

Kriminalisierung von Flüchtlingsdemos
Als der „Refugee Protest March” am 18. September 2012 durch Erfurt zog, meldete Osaren Igbinoba von The VOICE eine Demo durch die Innenstadt an. Der Protestmarsch war eine Aktion des zivilen Ungehorsams, in deren Rahmen alle Teilnehmenden öffentlich gegen die Residenzpflicht verstießen. Im Auflagenbescheid des Ordnungsamts Erfurt wurde der Anmelder aufgefordert, den Versammlungsteilnehmer_innen auf „die durch sie zu beachtenden Auflagen bekannt zu geben und sie auf die bei Zuwiderhandlungen mögliche Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens hinzuweisen”. Hierbei wurde „besonders” auf die Residenzpflicht hingewiesen und der Anmelder dazu angehalten „Rechtsverstöße zu unterbinden”. Während also eine Demo gegen die Residenzpflicht genehmigt wurde, sollte nun der Anmelder die eigene Versammlung kriminalisieren. Da er dem nach Auffassung der Erfurter Polizei nicht nachkam, bekam er einige Monate nach der Demo einen Strafbefehl wegen Nichtbeachtung der Auflagen.

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