Debatte über Anwesenheitspflicht

Aktuell wird an der Uni Erfurt (von einigen wenigen, die sich für ihre Studienbedingungen noch interessieren) heiß darüber diskutiert, ob die Anwesenheitspflicht wieder eingeführt werden soll. An der Diskussion beteiligt sind u.a. der Stura, die Sozialistische Hochschulgruppe der Falken und die Liberale Hochschulgruppe, deren Vertreter sich – der Sozialistischen Hochschulgruppe zufolge – in der Debatte u.a. um die „Eliten dieses Landes“ sorgen. Wir re-bloggen an dieser Stelle einen Kurzbeitrag von der Facebook-Seite des Bündnisses „Nächste Ecke Links – Alternative Studieneinführungstage Erfurt„, an dem wir beteiligt sind:

Morgen führt der Stura der Uni Erfurt eine Abstimmung zur Anwesenheitspflicht durch.
Es geht darum, ob die Studierenden der Universität Erfurt folgende Neu-Regelung befürworten:

Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Voraussetzung für die Zulassung zu Prüfungen nicht geregelt werden.
Für Exkursionen, Sprachkurse, Praktika, künstlerischen Einzel- und Gruppenunterricht sowie praktische Übungen besteht Anwesenheitspflicht.
Darüber hinaus kann ausnahmsweise eine verpflichtende Teilnahme geregelt werden, wenn das mit der Lehrveranstaltung verfolgte Lernziel nur durch die Teilnahme des Studierenden, und nicht auf andere Weise, erreicht werden kann. Die Begründung hierzu ist zusammen mit der Lehrveranstaltungsanmeldung für das Vorlesungsverzeichnis einzureichen. Die Prüfung und Entscheidung über die Ausnahme obliegt dem Fakultätsrat.
Damit dieser noch in seiner letzten ordentlichen Sitzung im Planungssemester entscheiden kann, muss die Begründung spätestens bis zu einem von der Fakultät festgelegten Termin eingereicht sein (Ausschlussfrist).
Wenn ein Studierender in einer Lehrveranstaltung, die mit der Pflicht zur Teilnahme verbunden ist (S. 2 und 3), nachweislich mehr als drei Sitzungen bzw. mehr als ein Viertel der Präsenzstunden eines Blockseminars bzw. bei einem Praktikum 3 Arbeitstage unentschuldigt versäumt, gilt die Lehrveranstaltung als nicht erfolgreich abgeschlossen.

Einige Studierende, bspw. die Sozialistische Hochschulgruppe, kritisieren, dass vor allem durch den dritten Absatz (Beantragung der Anwesenheitspflicht beim Fakultätsrat) die unlängst erst abgeschaffte Anwesenheitspflicht durch die Hintertür wieder eingeführt werde. Der letzte Absatz sorgt dafür, dass die Anwesenheitspflicht wieder zum Grund für eine nicht bestandene Veranstaltung werden kann. Das bedeutet für alle Studierenden eine potentielle Verschärfung ihrer Studienbedingungen.

Zusätzlich schwierig wird es wohl besonders für diejenigen Studierenden, die bspw. aufgrund von Nebenjobs und Teilzeit-Arbeit, Kind, Ehrenamt, etc. weitere Verpflichtungen neben dem Studium haben und diese mit ihrem Studium koordinieren müssen.

Wir wollen nicht, dass der Besuch dröger Pflichtveranstaltungen oder Seminare, in welchen sich die Dozierenden bspw. der Vorbereitung entledigen, indem die Sitzungen mit studentischen Referaten gefüllt werden, wieder zur Pflicht werden können und wir dort potentiell unsere Zeit verschwenden müssen. Die Entscheidung, ob der Besuch eines Seminars zum Lernziel und zur Prüfungsvorbereitung beiträgt und als solches in Anspruch genommen wird, ist u.a. abhängig von der Qualität des jeweiligen Seminars und sollte im Ermessen der jeweiligen Studierenden liegen. Die Wieder-Einführung der Anwesenheitspflicht trägt hingegen nicht zur qualitativen Verbesserung der Seminare bei.

Wider die weitere Verschulung der Universität! Wider die Verschlechterung unserer Studienbedingungen! Ein klares NEIN zur Anwesenheitspflicht!

Mehr Infos zur morgigen Wahl und zu den Hintergründen der Regelung zur Anwesenheitspflicht findet ihr auf der Facebook-Seite des Stura Erfurt. Die Debatte lässt sich auch auf der Facebook-Seite der Sozialistischen Hochschulgruppe nachverfolgen (auf der Facebook-Seite der Liberalen Hochschulgruppe findet sich bislang nix).