Reproduktive Rechte sind Menschenrechte! Weg mit §218 und §219 – her mit der Selbstbestimmung!

Dienstag 8.5.2018 9.30 bis 12.30 Uhr

Am 8. Mai spricht Jens Spahn (Bundesgesundheitsminister) beim 121. Ärztekongress in Erfurt. Dies sehen wir als Anlass für einen Protest für die Abschaffung der Abtreibungsparagraphen, aktuell besonders den §219a. Und ein paar Botschaften an Spahn und die Ärzt*innen vor Ort haben wir auch.

Ein Schwangerschaftsabbruch gilt nach den Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches als Straftatbestand. In Deutschland herrschen nach wie vor eine Austragungspflicht für ungewollte Schwangerschaften und ein „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche. Zuletzt wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Nach wie vor sind Frauen*, Beratungsstellen und Ärzt*innen einer Kriminalisierung ausgesetzt. Schwangeren Personen wird die Selbstbestimmung über ihre Körper und ihre Lebensführung abgesprochen. Insbesondere von rechten, konservativen und fundamentalistischen Kräften wird dieses Recht auf Selbstbestimmung zunehmend immer stärker attackiert.

Wir fordern die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch damit Schwangere ausreichende Informationen über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs erhalten können, damit sie in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden und die Kriminalisierung und Rechtsunsicherheit von Ärzt*innen, welche Abbrüche durchführen, beendet wird.

Wir fordern, dass Verfahren und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen Bestandteil der medizinischen Ausbildung sind.

Wir fordern, dass der Deutsche Ärztetag und damit die Bundesärztekammer sich für die Selbstbestimmung von schwangeren Personen ausspricht und die Debatten um die Abschaffung des §219a unterstützt.

Wir fordern, dass der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, da schweigt wo seine Meinung keine Rolle spielt: Wenn es um die Selbstbestimmung von Schwangeren geht. Vor allem wenn er nur Häme und Abwertung für diese und die betroffenen Ärzt*innen und Beratungsstellen übrig hat.

Reproduktive Rechte sind Menschenrechte!

Protestkundgebung: „Reproduktive Rechte sind Menschenrechte! Weg mit §218 und §219 – her mit der Selbstbestimmung!“
Datum/Zeit: Dienstag 8.5.2018 9.30 bis 12.30 Uhr
Ort: Eingang Multifunktionsarena, Ostbereich Steigerwaldstadion, Mozartallee 3 Erfurt