Kundgebung: Sofortige Freilassung von Felix Otto!

Kundgebung in Erfurt: Am Samstag, 30.05.2009, um 14.00 Uhr, Am Anger

Die rassistische Polizeikontrolle von Felix Otto am 30. März auf der Autobahn zwischen Jena und Erfurt führte zu seiner sofortigen Inhaftierung. Acht Monate muss der Flüchtling aus Kamerun jetzt im Gefängnis bleiben, weil er die „Residenzpflicht“ verletzt hat. Ein Richter hat angeordnet, dass er bis November die JVA Suhl-Goldlauter nicht verlassen wird.

Einmal mehr hat ein Flüchtling das „natürliche Flüchtlingsverbrechen“ begangen, nur weil er sein selbstverständliches Recht auf Bewegungsfreiheit wahrgenommen hat. Das ist ein Recht, das eigentlich von der UN-Menschenrechtscharta (Artikel 13: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.“) und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. Der Straftatbestand ist in Deutschland so angelegt, dass er überhaupt nur von Flüchtlingen begangen werden kann. Deutsche und Europäer können nicht gegen die „Residenzpflicht“ verstoßen, während Flüchtlinge automatisch durch sie kriminalisiert werden.

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