Freispruch für Majestätsbeleidigung in Erfurt

Eine Person wurde gestern vom Vorwurf freigesprochen, den Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein beleidigt zu haben. Der Beschuldigte war einer der vier, die im Mai 2009 von der Polizei beim Kleben eines Plakates erwischt wurden, auf dem Bausewein im Rambo-Outfit — mit Patronengürtel und Maschinengewehr — zu sehen war.

Das Plakat war aus Anlass der Räumung des Besetzten Haus auf dem ehemaligen Topf&Söhne-Gelände im April 2009 und im Zusammenhang mit Bauseweins Wahlkampf entstanden. „Klare Verhältnisse“ war der Slogan, mit dem der Erfurter Oberbürgermeister im Landtagswahlkampf 2009 um Stimmen für die SPD geworben hatte.

Mit den Plakaten wollten seine KritikerInnen darauf hinweisen, daß der Sozialpädagoge Bausewein eine Law-and-Order-Politik betreibe. Das Gericht hat mit dem gestrigen Urteil festgestellt, daß die besagte Darstellung keine Beleidigung ist. Wegen unerlaubtem Plakatieren erging eine Ordnungsstrafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, weiter muss der Beklagte seine Anwaltskosten tragen.

Für Repressionskosten im Kontext selbstverwaltete Zentren in Erfurt gibt es ein Soli-Konto: Inhaber Reinhold Halbleib, Kto.-Nr. 1000500337, Spk. Mittelthüringen, BLZ 82051000

Aktualisierung: Anscheinend war es doch kein Freispruch, sondern eine Einstellung!