Erneute Durchsuchungen bei linken Buchläden in Berlin

Wir haben ja seit über einem Jahr keinen Laden mehr. Ein Glück mag man meinen, denn die Interrim hatten wir früher auch. Seit einiger Zeit zeigt die Justiz wieder verstärktes Intersse an linken Publikationen, wie eine PM mehrerer durchsuchter Buchläden dokumentiert:

Heute [gemeint ist der 26.10.2010] haben Beamte der Berliner Staatschutzbehörde um 11:15 die Schwarze-Risse-Buchläden im Mehringhof und in der Kastanienalle, den Buchladen oh21 und den Infoladen M99 durchsucht – zum sechsten Mal in diesem Jahr! Die Beamte präsentierten wechselnde Begründungen: Mal geht es um die Beschlagnahmung der linken Szenezeitschrift „Interim“, mal um ein antimilitaristisches Flugblatt, mal um die Unschädlichmachung eines Aufrufs für Demonstrationen gegen die Einheitsfeiern in Bremen.
Dieses Mal ging es wieder um die Zeitschrift „Interim“. Im Buchladen im Mehringhof strebte die Polizei zudem an, ein weiteres Verfahren wg. Plakaten zu eröffnen, die zur Beteiligung am Protest gegen den kommenden Castortransport im Rahmen der Kampagne „Castor Schottern“ aufrufen. Über diesen Antrag auf Erteilung eines weiteren Durchsuchungsbeschlusses wurde jedoch von der Berliner Staatsanwaltschaft offenbar erst einmal negativ beschieden. Die Polizei wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft angewiesen, die Plakate zu fotografieren.

Staatsanwaltschaft will Buchhändler zur Zensur verpflichten!

Begründet werden die Durchsuchungen der Buchläden mit § 130a StGB („Anleiten zu Straftaten“) in Verbindung mit § 40 WaffenG („Verbotene Waffen inklusive des Verbots, solche herzustellen oder zur ihrer Herstellung aufzufordern“). Bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass die Händler nicht den Inhalt der Bücher und Zeitschriften in ihrem Sortiment kontrollieren müssen. Laut Rechtsanwalt Sven Lindemann, der den Buchladen Schwarze Risse vertritt, versucht die Staatsanwaltschaft nun, die gängige Rechtsprechung zu revidieren.

Buchhändler sollen also zukünftig für die Inhalte der Schriften haftbar gemacht werden, die sie vertreiben! Damit würden die Möglichkeiten legaler und radikaler Opposition massiv eingeschränkt: Was ist eine „Aufforderung“ und was eine „Anleitung zu Straftaten“? Macht sich jemand strafbar, der dazu aufruft, einen Nazi-Aufmarsch zu blockieren? Gegen einen Castor-Transport zu demonstrieren? Einen Bauplatz zu besetzen, um eine Projekt wie Stuttgart 21 zu verhindern? Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärt damit nicht nur Widerstandsformen der außerparlamentarischen Opposition zum Verbrechen, sondern auch das Zugänglichmachen von Flugblätter und Zeitschriften, die dazu auffordern.

Die Buchhandlungen protestieren gegen das Vorhaben der Polizei

„Das Tagesgeschäft des Buchladens wird durch die Durchsuchungen massiv behindert, in der Vergangenheit wurden auch immer wieder die Computer beschlagnahmt.“ Frieder Rörtgen, Geschäftsführer von Schwarze Risse weiter: „Es handelt sich um eine politisch motivierte Kampagne der Staatsanwaltschaft. Die Buchläden sollen unter Druck gesetzt werden, damit sie als vorgeschaltete Zensurbehörde des Staates agieren.“

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